Kurort Schlema

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Aue-Bad Schlema bleibt „Staatlich anerkanntes Heilbad – Radonheilbad“

25.08.2026

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus hat die  Anerkennung der Ortsteile Bad Schlema und Wildbach als „Staatlich anerkanntes Heilbad – Radonheilbad“ für die nächsten 10 Jahre offiziell bestätigt. Ein entsprechender Bescheid des Ministeriums ging am 7. August 2026 bei der Stadtverwaltung ein. Die feierliche Übergabe der Urkunde erfolgt in den nächsten Wochen.

Vorausgegangen war ein Antrag der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema auf Reprädikatisierung vom Januar 2026. Nach intensiver inhaltlicher Prüfung, der Bewertung aller erforderlichen Gutachten sowie unter Einbeziehung der Einschätzung des Landesbeirates für Kurorte, welcher sich am 22. April 2026 ein umfangreiches Bild vor Ort machte, stellte das Ministerium fest, dass die strengen gesetzlichen Voraussetzungen des Sächsischen Kurortegesetzes (SächsKurG) weiterhin vollumfänglich erfüllt sind. Damit dürfen die Ortsteile die renommierte Artbezeichnung „Heilbad – Radonheilbad“ mit dem Zusatz „staatlich anerkannt“ offiziell weiterführen.

Das Prädikat bescheinigt Bad Schlema und Wildbach unter anderem die dauerhafte Bereitstellung und kurortmedizinische Anwendung des ortsgebundenen, natürlichen Heilwassers und Heilgases im Rahmen ambulanter Kuren. Die Bestätigung sichert die Position der Region als führender Gesundheits- und Tourismusstandort in Sachsen langfristig ab.
 

Zukunftssicherung durch Erfüllung von Qualitätskriterien

Die Bestätigung bescheinigt der Region die hohe Qualität der kurortmedizinischen Anwendungen des ortsgebundenen, natürlichen Heilwassers und Heilgases. Um den Titel langfristig und dauerhaft zu sichern, ist die Stadtverwaltung aufgefordert, den Fokus nun auf spezifische Qualitätskriterien, die im Zuge des Verfahrens als zukünftige Handlungsschwerpunkte definiert wurden, zu richten:

  • Sicherung der Infrastruktur: Ein verstärktes Augenmerk sollte auf der kontinuierlichen Instandhaltung der Kureinrichtungen, um den steigenden Anforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden können, liegen.
  • Monitoring der Heilmittel: Die regelmäßige Überwachung und der Schutz der natürlichen Radon-Heilquellen sollten im Fokus stehen, um die strengen medizinischen Standards lückenlos zu garantieren.
  • Hitzeschutz und Klimaveränderung: Ein zentrales Augenmerk sollte auch auf der Anpassung des Kurortes an den Klimawandel liegen. Um die Aufenthaltsqualität für Kurgäste und Patienten auch bei sommerlichen Extremtemperaturen zu sichern, müssen gezielte Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören die Schaffung zusätzlicher Schattenzonen, die Begrünung von Flächen und die Bereitstellung von Kühlungsinseln im Kurpark. Hier kommen die Vorbereitungen zur Landesgartenschau 2027, mit dem Kurpark als Herzstück genau richtig, denn durch die Umgestaltung des Kurparks zum Ausstellungsgelände spielen genau jene Faktoren eine bedeutende Rolle.


Wir verstehen diese Auflagen des Ministeriums als klaren Auftrag und Chance, unseren Kurort zukunftssicher, modern und klimaresilient weiterzuentwickeln!