Kurort Schlema

Aktuelles

Aktuelle Straßensperrungen & Verkehrsbehinderungen

03/13/2024

Das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema/ Untere Straßenverkehrsbehörde informiert über zu erwartende Straßensperrungen & Verkehrsbehinderungen: 

Ortsteil Bad Schlema

Alte Lößnitzer Straße
In der Zeit vom 13. bis 19. März 2024 komm es zur Vollsperrung der Alten Lößnitzer Straße im Bereich zwischen Panoramastraße / Schulberg und Auer Talstraße. Es erfolgt die Fertigstellung der begonnenen Deckensanierung aus dem Vorjahr.

Die fußläufige Verbindung wird über den gesamten Bauzeitraum gewährleistet und eine Umleitungsführung wird wie im Vorjahr ausgeschildert.

Hauptstraße
Ab dem 14. März bis voraussichtlich 10. April 2024 wird der Ersatzneubau der Brücke Schulberg, Höhe Hausnr. 47 auf der Hauptstraße weitergeführt. Dafür ist eine Vollsperrung der Hauptstraße ab dem 21. März  bis voraussichtlich 10. April 2024 erforderlich.

Aufgrund notwendiger Vorarbeiten kommt es am 14. und 15. März 2024 zur einer halbseitigen Einengung in diesem Bereich.  In der Zeit vom 16. bis 20. März 2024 kommt es zu keinerlei Beeinträchtigungen.

Eine Umleitungsführung wird ausgeschildert. Die fußläufige Verbindung wird ebenso über den gesamten Bauzeitraum gewährleistet.
 

Ortsteil Aue

Pfarrstraße / Gabelsbergerstraße
In der Zeit vom 18. März bis voraussichtlich 14. Juni 2024 kommt es zur Weiterführung der Straßenbauarbeiten auf der Pfarrstraße und Gabelsbergerstraße in 2 Bauabschnitten.

Dabei müssen diese Bereiche voll gesperrt werden. Der 1. Bauabschnitt, vom 18.  bis voraussichtlich 24. März 2024 betrifft den Bereich von Am Bahnhof bis einschließlich Einmündungsbereich Bergstraße. Dort werden Restarbeiten im Gehwegbereich und den Zufahrten durchgeführt.
Der 2. Bauabschnitt, ab dem 25. März 2024, wird den Bereich nach Einmündung Bergstraße bis einschließlich Kreuzungsbereich Gabelsbergerstraße /Pfarrstraße betreffen.
Durch Ampelregelung wird im 2. Bauabschnitt die Befahrung der Pfarrstraße aus Richtung Am Bahnhof bis Bergstraße ermöglicht.

Die Park-und Haltverbote sind zwingend einzuhalten. Eine fußläufige Verbindung wird über den gesamten Bauzeitraum gewährleistet.

Wettinerstraße / Marie-Müller-Straße
Ab dem 25. bis voraussichtlich 28. März 2024 kommt es zur halbseitigen Sperrung mit Lichtsignalanlage der Wettiner Straße in Höhe Hausnummer 64 / Höhe Zufahrt Marie-Müller-Straße. Dabei wird die Marie-Müller-Straße von Wettinerstraße bis Industriestraße als Einbahnstraße gekennzeichnet und ist somit nur aus Richtung Wettinerstraße befahrbar.

Die fußläufige Verbindung wird über den gesamten Bauzeitraum gewährleistet.