Kurort Schlema

Možnosti lázeňského pobytu

Ihre Möglichkeiten einer

Gesundheitsvorsorge in Bad Schlema

Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen von den Krankenkassen


Die ambulante Badekur, oft auch ambulante Vorsorgekur oder auch „offene Badekur“ genannt, ist eine Maßnahme, die Versicherte (Durchführung der Kur über einen Kurmittelscheck der Krankenkasse) in Anspruch nehmen können, bei denen eine intensive stationäre Rehabilitation noch nicht notwendig, aber ein komplexes Therapieprogramm für die Gesundheit förderlich ist. Ambulante Vorsorgekuren dauern in der Regel drei Wochen. 
Wichtig zu wissen: Die verschiedenen Therapieanwendungen werden hierbei außerhalb der Unterkunft durchgeführt.

Die ambulante Badekur bietet ein Höchstmaß an Individualität, da der Kurende den gewünschten Kurort, seine bevorzugte Art der Unterkunft und seinen Aufenthalt im Kurort selbst organisieren kann.

Eine ambulante Badekur kann aller drei Jahre beantragt werden. Für Versicherte mit chronischen Krankheiten gelten Sonderbestimmungen. Hierzu berät Sie Ihre Krankenkasse gern weiter.

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Ihr Weg zur ambulanten Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme in Bad Schlema:

1. Beratung mit Ihrem Hausarzt
2. Antrag bei der Krankenkasse stellen
3. Bewilligung durch den medizinischen Dienst
4. Anmeldung (mind. 4 Wochen im Voraus) bei der Kurgesellschaft Schlema mbH unter Tel. 03771 / 215509 -
    Wahl und Buchung der Unterkunft
5. Bescheinigung der Kurfähigkeit durch den Hausarzt -
    (1 Woche vor Kurantritt)
6. Anreise mit Kurmittelscheck, dann Durchführung der Kur

Durch die gesetzliche Krankenkasse werden gezahlt:

  • Kurarztkosten
  • Kurmittel, entsprechend der gesetzlichen Regelungen
  • Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Konditionen!

Rezeptverordnungen des behandelnden Arztes

Durchführung der Kur auf ärztliche Verordnung mit gesetzlich vorgeschriebener Zuzahlung.

Für Behandlungen auf ärztliche Verordnung (Rezept) ist die vorgeschriebene Zuzahlung von 10% sowie 10 Euro pro Verordnungsblatt zu leisten.

Bitte beachten Sie, dass von unseren Badeärzten keine Verordnungen ausgestellt werden können. Bringen Sie diese bitte von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt mit.

Seit 2002 sind Radonbäder, als ortsgebundenes natürliches Heilmittel, nicht mehr im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt. Außer bei ambulanten Kuren sind sie nicht auf Rezept abrechnungsfähig.

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Privatzahler


Durchführung der Kur bzw. therapeutischer Leistungen auf privater Basis

Unabhängig von der Krankenkasse können Sie auch als Privatperson verschiedene Gesundheitsangebote in Bad Schlema in Anspruch nehmen.

Wichtig zu wisssen: Nehmen Sie therapeutische Leistungen (z. B. Radonbäder) auf privater Basis in Anspruch und möchten Sie diese steuerlich geltend machen, benötigen Sie ein von Ihrem behandelnden Arzt ausgestelltes „Grünes Rezept“. Andernfalls genügt eine Unbedenklichkeitserklärung seitens Ihres behandelnden Arztes.



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Samoplátci

Pokud chcete využít naše terapeutické procedury – např. radonová koupel,
je nutné potvrzení vašeho ošetřujícího lékaře.